Ablauf – Zusammenarbeit als Externer Verkehrsleiter
Wenn Sie einen erfahrenen und zuverlässigen Verkehrsleiter nach § 3 GüKG benötigen, sind Sie bei mir richtig. So gestaltet sich die Zusammenarbeit:
1. Unverbindliche Erstberatung
In einem ersten Gespräch klären wir:
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Ihre Unternehmenssituation (Gründung oder bestehender Betrieb)
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Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge
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Ihr Bedarf an Unterstützung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach GüKG
➡ Das Gespräch ist kostenlos und dient der Einschätzung, ob und wie eine Zusammenarbeit möglich ist.
2. Prüfung der Voraussetzungen
Ich prüfe:
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Ihre fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen (z. B. Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit)
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Die Anforderungen der Behörde an einen externen Verkehrsleiter
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Ob ggf. eine Fachkundeprüfung erforderlich ist (bei Neugründung)
3. Vertragsabschluss
Wenn alle Rahmenbedingungen stimmen, schließen wir einen Verkehrsleitervertrag gemäß § 3 GüKG. Dieser regelt:
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Umfang und Pflichten der Verkehrsleitung
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Vergütung
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Kündigungsmodalitäten
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Meldepflichten gegenüber der Behörde
4. Meldung bei der Erlaubnisbehörde
Ich unterstütze Sie bei der Einreichung aller nötigen Unterlagen:
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Nachweis der fachlichen Eignung (z. B. IHK-Fachkundebescheinigung)
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Kopie des Verkehrsleitervertrags
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Erklärung über die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten
5. Laufende Betreuung
Als externer Verkehrsleiter übernehme ich für Ihr Unternehmen unter anderem:
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Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
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Kontrolle der Fahrpersonalunterlagen und Fahrzeuge
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Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
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Regelmäßige Unterweisungen und Dokumentation
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Kommunikation mit Behörden bei Prüfungen oder Beanstandungen
6. Transparente Kommunikation
Sie erhalten regelmäßig Berichte und Handlungsempfehlungen. Bei Fragen bin ich persönlich erreichbar – telefonisch oder per E-Mail.
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