Externer Verkehrsleiter für Güterkraftverkehr
Fachkunde IHK – Rechtssicherheit
für Ihre EU‑Lizenz nach VO (EG) 1071/2009
Nutzen
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Rechtssichere Pflichterfüllung nach EU‑VO 1071/2009
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Unterstützung bei Antrag & Aufrechterhaltung der EU‑Lizenz
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Sofort verfügbar, zuverlässig, dokumentationssicher
Leistung
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Externe Verkehrsleitung nach EU‑VO 1071/2009
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Unterstützung bei Antrag & Aufrechterhaltung der EU‑Gemeinschaftslizenz
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Überwachung von Lenk‑ & Ruhezeiten, Dokumentation & Compliance
Über Mich
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IHK‑Fachkunde Güterkraftverkehr
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Erfahrung im Transportwesen & Compliance
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Klare, strukturierte Arbeitsweise
So läuft die Zusammenarbeit ab.
1.
Kurzes Erstgespräch, in dem wir klären, was Sie benötigen und wie ich Sie unterstützen kann.
2.
Ich prüfe die Voraussetzungen für Ihre EU‑Gemeinschaftslizenz und die relevanten Dokumente.
3.
Wir reichen die vollständigen Unterlagen ein und übernehmen anschließend die Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen.
1. Warum brauche ich einen Verkehrsleiter?
Weil die EU‑VO 1071/2009 vorschreibt, dass jedes Güterkraftverkehrsunternehmen einen fachkundigen Verkehrsleiter benennen muss.
2. Was macht ein externer Verkehrsleiter genau?
Er übernimmt die gesetzlichen Pflichten: Überwachung, Dokumentation, Compliance, Behördenkontakt und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs.
3. Unterstützen Sie mich bei der EU‑Gemeinschaftslizenz?
Ja. Ich prüfe die Voraussetzungen, bereite die Unterlagen vor und reiche sie vollständig ein.
4. Wie schnell können Sie starten?
In der Regel sofort, sobald die wichtigsten Unterlagen vorliegen.
5. Welche Unterlagen benötigen Sie?
Firmenangaben, Fuhrparkdaten, Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und ggf. bestehende Dokumentationen
6. Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit Behörden?
Ja, ich kümmere mich um Rückfragen, Nachforderungen und Abstimmungen mit der zuständigen Behörde.
7. Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Erstgespräch → Unterlagenprüfung → Einreichung → Übernahme der Verkehrsleitung
8. Was kostet ein externer Verkehrsleiter?
Die Kosten hängen von Fuhrparkgröße und Aufwand ab. Sie erhalten ein transparentes, individuelles Angebot.
9. Arbeiten Sie auch mit kleinen Unternehmen oder Start‑ups?
Ja, besonders für kleine Unternehmen ist ein externer Verkehrsleiter oft die beste Lösung.
10. Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Ja, die Zusammenarbeit läuft über 12 Monate. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und stellt eine kontinuierliche, rechtssichere Betreuung sicher.
11. Warum 12 Monate Laufzeit?
Weil Verkehrsleitung eine dauerhafte gesetzliche Pflicht ist. Eine Jahreslaufzeit sorgt für Stabilität, klare Zuständigkeiten und verlässliche Compliance.
12. Was passiert nach den 12 Monaten?tel
Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Sie entscheiden aktiv, ob Sie die Zusammenarbeit fortsetzen möchten.
13. Kann ich früher kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen, da die Verkehrsleitung dauerhaft gewährleistet sein muss. Das schützt Sie vor rechtlichen Risiken.
14. Welche Vorteile habe ich durch die feste Laufzeit?
Sie erhalten eine verlässliche Betreuung, klare Prozesse, feste Ansprechpartner und eine durchgehend dokumentierte Compliance.
15. Was passiert, wenn sich mein Fuhrpark ändert?
Kein Problem. Anpassungen werden während der Laufzeit berücksichtigt, ohne dass der Vertrag neu aufgesetzt werden muss.
Zugangsbedingungen nach GüKG
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Zuverlässigkeit: Unternehmen und Verkehrsleiter müssen nachweislich zuverlässig sein – keine relevanten Verstöße, saubere Unternehmensführung, klare Verantwortlichkeiten.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit: Ausreichendes Kapital für einen sicheren Betrieb muss nachgewiesen werden (u. a. Eigenmittel für Fahrzeuge, stabile wirtschaftliche Basis).
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Fachliche Eignung & Betriebsorganisation: Ein fachkundiger Verkehrsleiter mit IHK‑Nachweis muss die tatsächliche Leitung übernehmen – inklusive Dokumentation, Überwachung und Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten.